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Steuerberaterhaftung | Verjährungsbeginn bei Einspruch des Steuerberaters gegen Sammelbescheid
Legt ein Steuerberater gegen einen Sammelbescheid mit mehreren selbständig anfechtbaren Regelungsgegenständen einen Einspruch ein, der eindeutig auf einen Teil des angefochtenen Sammelbescheids beschränkt ist, so beginnt die Verjährung eines hieraus folgenden Schadensersatzanspruchs gegen den Berater mit dem Ablauf der Einspruchsfrist, selbst wenn zwischen dem Mandanten und dem Finanzamt später Streit über den Umfang der Anfechtung entsteht. Im Streitfall war der Anspruch auf Schadensersatz daher verjährt.
Erteilt der Steuerberater fehlerhaften Rat zur steuerlichen Gestaltung betrieblicher oder persönlicher Verhältnisse und hat sich dieser in einem für den [i]BGH, Urteil v. 13. 12. 2007 - X ZR 130/06 NWB AAAAC-71301 Mandanten nachteiligen Steuerbescheid niedergeschlagen, ist nach st. Rspr. eine als ...