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BFH 11.08.2010 IX R 3/10, NWB 47/2010 S. 3771

Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung

Eine vorangegangene Vermietung von später in einer größeren Wohneinheit aufgegangenen Wohnräumen entfaltet nach dem keine Indizwirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das Gesamtobjekt.

Anmerkung:

Es handelt sich um einen der seltenen Fälle fehlender Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Mit ihrer Typisierung der Einkunftserzielungsabsicht hat die Rechtsprechung des BFH die Vermietung und Verpachtung zwar zu einer weitgehend liebhabereifreien Einkunftsart gemacht. Die Absicht, Einkünfte zu erzielen, erfordert aber ein zielgerichtetes, marktkonformes Verhalten, das dem Finanzgericht im Einzelnen darzulegen ist, um Rechtsverluste in der Revisionsinstanz zu vermeiden. Im Streitfall hat der Kläger mit ...