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Umsatzsteuer | Steuerberatungs-GmbH darf ihre Umsätze nicht der Ist-Besteuerung unterwerfen
Nach dem ist eine Steuerberatungs-GmbH mit buchführungspflichtigen Umsätzen nicht zur Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG berechtigt.
Der BFH hat ausführlich begründet, weshalb eine Steuerberatungs-GmbH nicht umsatzgrößenunabhängig die sog. Ist-Besteuerung nach § 20 UStG wählen kann, obwohl dies Steuerberatern mit identischer Tätigkeit, jedoch ertragsteuerlich freiberuflicher Qualifizierung ihrer Einkünfte gestattet ist, ohne dass dies gegen das Grundgesetz und das Unionsrecht verstößt.