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BFH 02.09.2010 V R 55/09, NWB 47/2010 S. 3773

Umsatzsteuer | Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer

Enthält die Rechnung entgegen § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG nur eine Zahlenkombination und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist nach dem der Leistungsempfänger nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG – vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung – nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Anmerkung:

Der Rechnungsaussteller hatte als Steuernummer auf der Rechnung unter zusätzlicher Bezeichnung des zuständigen Finanzamts das Aktenzeichen („75/180/Wv”) verwendet, unter dem das Finanzamt mit dem Rechnungsaussteller den Schriftverkehr zu dem Antrag auf Erteilung einer Steuernummer geführt hat. Die darauf gestützte Versagung des Vorsteuerabzugs berührt die Grenze der Förmelei (das Finanzgericht hatte den Vorsteuerabzug anerkannt), wenn man bedenkt, dass der EuGH in ...