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Kein Anspruch auf Pauschalen für Übernachtungen im Ausland, wenn der Arbeitgeber die Kosten vollständig erstattet
Mit Urteil v. hat der BFH in der Sache VI R 24/09 NWB FAAAD-55614 entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei Übernachtungen im Ausland den Differenzbetrag zwischen den vom Arbeitgeber vollständig erstatteten tatsächlichen Kosten und den höheren in den LStR niedergelegten Übernachtungspauschalen nicht als Werbungskosten geltend machen kann.
Die Kläger legten gegen die Einkommensteuerfestsetzung 2006 u. a. deshalb Einspruch ein, weil der Beklagte Werbungskosten des Klägers für Auslandsübernachtungen in Höhe der Pauschbeträge gem. R 40 Abs. 2 LStR i. V. mit dem BMF-Schreiben im BStBl 2004 I S. 1052, soweit diese über seine tatsächlich entstandenen und vom Arbeitgeber erstatteten Übernachtungskosten hinausgehen, nicht berücksichtigt hatte. Das Finanzamt erkannte die Übernachtungspauschalen mangels eigener Kosten des Klägers nicht als Werbungskosten an. Der Einspruch der Kläger blieb ohne Erfolg. Die hiergegen erhobene Klage ist vom NWB LAAAD-18222 abgewiesen worden. Dem Abzug der Auslandsübernachtungskosten in Höhe der Pauschbeträge stehe in einem solchen Fall § 3c Abs. 1 erster Halbsatz EStG entgegen.
Auch die Revision der Kläger hatte keinen Erfolg. Der BFH hat die ...