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NWB Nr. 47 vom Seite 3779

Reform der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen

[i]NWB 29/2010 S. 2289Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung am 11. und zwei Reformgesetze im Gesundheitswesen beschlossen. Kernelemente der Reform bleiben, trotz Änderungen gegenüber dem Entwurf, die Erhöhung der Beitragssätze ab dem 1. 1. 2011 auf 15,5 %, die Zulässigkeit von der Höhe nach nicht mehr begrenzten Zusatzbeiträgen, die grundsätzlich allein die Versicherten zu zahlen haben, für den sie aber einen Sozialausgleich aus Steuermitteln erhalten, sobald der Zusatzbeitrag 2 % des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt.

Kosten für Versicherte und Unternehmen steigen ab 2011

[i]Beiträge steigen für Versicherte und Arbeitgeber je um 0,3 %Das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG, BT-Drucks. 17/3040 und 17/3696) soll das bereits für 2011 zu erwartende Defizit von bis zu 11 Mrd. € vermeiden. Die zur Abwendung in erster Linie beschlossene Beitragserhöhung tragen Arbeitgeber und versicherte Arbeitnehmer letztmals je zur Hälfte.

Der Arbeitgeberanteil soll nicht über 7,3 % steigen. Die Erhöhung wird die Unternehmen mit ca. 3 Mrd. € jährlich belasten – weitere finanzielle Auswirkungen auf die Wirtschaft erwart...