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NWB direkt Nr. 47 vom Seite 1195

Abfindungsrechner

[i]Den Abfindungsrechner können Sie unter der NWB DokID NWB TAAAD-52180aufrufen Nicht selten erhalten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Abfindung. Für den Arbeitnehmer gilt es hier von vornherein, an wichtige Eckpunkte zu denken. So muss er damit rechnen, dass eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld eintritt, da die Abfindung in der Regel nur bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in beiderseitigem Einvernehmen gezahlt wird. Letztendlich zählt für den Arbeitnehmer, was er „netto” von der Abfindung hat.
Hierbei unterstützt Sie das Berechnungsprogramm „Abfindungsrechner”.

Minimierung der Einkommensteuerbelastung

[i]Verteilung der Abfindungszahlung auf zwei JahreDieses Berechnungsprogramm ermittelt, wie eine Verteilung der Abfindungszahlung über zwei Kalenderjahre erfolgen sollte, damit die Einkommensteuerbelastung für diese beiden Jahre minimiert wird. Sofern der Abfindungsbetrag voll im Abfindungsjahr gezahlt wird, findet bei der Berechnung der Einkommensteuer die Fünftelregelung Anwendung. Erhält der Steuerpflichtige die Gesamtabfindung bereits im Erstjahr, kann er bei unverändertem Konsumverhalten den zusätzlichen Nettobetrag zinsbringend anlegen. Abfindungen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Insofern ...