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Abfindungsrechner
[i]Den Abfindungsrechner können Sie unter
der NWB DokID NWB TAAAD-52180aufrufen Nicht
selten erhalten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses eine Abfindung. Für den Arbeitnehmer
gilt es hier von vornherein, an wichtige Eckpunkte zu denken. So muss er damit
rechnen, dass eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld eintritt, da die Abfindung
in der Regel nur bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in
beiderseitigem Einvernehmen gezahlt wird. Letztendlich zählt für den
Arbeitnehmer, was er „netto” von der Abfindung
hat.
Hierbei unterstützt Sie das Berechnungsprogramm
„Abfindungsrechner”.
Minimierung der Einkommensteuerbelastung
[i]Verteilung der Abfindungszahlung auf zwei JahreDieses Berechnungsprogramm ermittelt, wie eine Verteilung der Abfindungszahlung über zwei Kalenderjahre erfolgen sollte, damit die Einkommensteuerbelastung für diese beiden Jahre minimiert wird. Sofern der Abfindungsbetrag voll im Abfindungsjahr gezahlt wird, findet bei der Berechnung der Einkommensteuer die Fünftelregelung Anwendung. Erhält der Steuerpflichtige die Gesamtabfindung bereits im Erstjahr, kann er bei unverändertem Konsumverhalten den zusätzlichen Nettobetrag zinsbringend anlegen. Abfindungen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Insofern ...