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FG Köln Urteil v. - 9 K 3882/09 EFG 2011 S. 217 Nr. 3

Gesetze: EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 Nr 6b

Freiberufler:

Aufwendungen einer Musikerin für ein Übezimmer

Leitsatz

1) Das Übezimmer eines Musikers stellt kein häusliches Arbeitszimmer im Sinne von § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG dar.

2) Aufwendungen für das Übezimmer sind grundsätzlich unbeschränkt abziehbar, sofern die Räumlichkeit nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 6 Nr. 17
DStRE 2011 S. 734 Nr. 12
EFG 2011 S. 217 Nr. 3
EStB 2011 S. 193 Nr. 5
GStB 2010 S. 415 Nr. 12
NJW 2010 S. 10 Nr. 50
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2010 S. 3860
XAAAD-55352

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