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FG Köln 18.03.2010 15 K 2441/08, BBK 22/2010 S. 1050

Gewinnermittlung | Mietkosten für Zweitwohnung als Betriebsausgaben

Nach Ansicht des FG Köln können Mietaufwendungen eines Selbständigen für eine gelegentlich genutzte Zweitwohnung am Tätigkeitsort seines Hauptauftraggebers zeitanteilig als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Anteil hängt davon ab, an wie vielen Tagen der Selbständige am Ort seiner Zweitwohnung für seinen Hauptauftraggeber tätig war.

Beispiel

A wohnt in M und ist dort als Unternehmensberater selbständig tätig. Sein Hauptauftraggeber sitzt in X, das 250 km entfernt liegt. A mietet in X eine Zweitwohnung für 3.650 € pro Jahr und ist dort jährlich an 110 Tagen für seinen Hauptauftraggeber tätig.

A kann Miete in Höhe von 1.100 € als Betriebsausgaben geltend machen, weil er an 110 von 365 Tagen in X tätig ist (3.650 € · 110/365).

Einen weitergehenden Abzug ...