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BBK 22/2010 S. 1047

E-Bilanz | Verschiebung um ein Jahr

Die Einführung der [i]Entwurf einer Verordnung zur Verschiebung der E-Bilanz vom 9. 11. 2010elektronischen Bilanz (sog. E-Bilanz) verschiebt sich um ein Jahr, so dass Steuerpflichtige die Bilanz- und GuV-Daten erst ab 2012 elektronisch an die Finanzverwaltung werden melden müssen. Am hat das BMF den Entwurf einer entsprechenden Verordnung vorgestellt, mit der es von der Ermächtigung in § 52 Abs. 15a EStG Gebrauch macht, den Anwendungszeitpunkt zu verschieben. Außerdem ist geplant, den Datenumfang in einer Pilotphase zu überprüfen.

Zum Thema:

Bernd Rätke