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BBK 22/2010 S. 1058

Sozialversicherung | Insolvenzgeldumlage beträgt 2011 0 %

Die Insolvenzgeldumlage soll ab 2011 auf 0 % herabgesetzt werden . Als Grund für die Senkung wurde unter anderem die gesunkene Arbeitslosenquote 2010 genannt (2010: 0,41 % des AV-pflichtigen Arbeitsentgelts). Die Insolvenzgeldumlage wird allein vom Arbeitgeber finanziert. Arbeitnehmer erhalten hieraus bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Insolvenzgeld, wenn sie die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anspruch auf Arbeitsentgelt hatten .

Zum Thema:

Richard Markl
und Christian Eisele