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BMF 22.10.2010 IV C 5 - S 2367/09/10002, BBK 22/2010 S. 1058

Lohnsteuer | Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen

Ab wurde die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ausgeweitet . Dies betrifft den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge sowohl im Veranlagungs- als auch im Lohnsteuerabzugsverfahren, wobei ausschließlich beim Lohnsteuerabzug die Vorsorgepauschale angewendet wird . Die Finanzverwaltung hat hierzu im Schreiben vom Änderungen und Klarstellungen zum bisher gültigen BMF-Schreiben vollzogen. Wesentliche [i]Abzugsfähigkeit von VorsorgeaufwandNeuerungen sind:

  • die ausdrückliche Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge in die Vorsorgepauschale nach dem Versicherungsstatus am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums, d. h. es erfolgt keine Aufteilung des Arbeitsverhältnisses auf Teilmonate,

  • die Möglichkeit, regulär zu besteuernde Entschädigungen bei der Berechnung der Vo...