Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenrecht | Nachträgliche Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers
Versucht die Gemeinde den festgesetzten Abgabenanspruch (hier: Straßenausbaubeiträge) zuerst durch Anmeldung im Insolvenzverfahren gegen den persönlichen Schuldner durchzusetzen und nimmt sie erst danach den neuen Grundstückseigentümer für die ausgefallene Forderung durch die Inanspruchnahme der als öffentliche Last auf dem Grundstück liegenden Haftung in Anspruch, liegt hierin kein Ermessensfehlgebrauch. Im Streitfall hatte die Gemeinde die grundsätzlich nachrangige Inanspruchnahme der dinglichen Haftung allerdings nicht – was zulässig gewesen wäre (vgl. , WM 2007 S. 1622 ) – bereits durch Erlass eines [i]Driehaus (Hrsg.), Kommentar zum KAG (Stand September 2010), ISBN: 978-3-482-42751-0Duldungsbescheids gegen die Insolvenzverwalterin und Geltendmachen eines Absonderungsrechts nach § 49 InsO durchgesetzt, sondern erst nach A...