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NWB Nr. 46 vom Seite 3693

Einführung der E-Bilanz wird verschoben

[i]Verschiebung um ein JahrDie Frist zur Einführung der elektronischen Bilanz (E-Bilanz) wird nach Angabe des BMF um ein Jahr verlängert. Nach bisheriger Gesetzeslage besteht für die Unternehmen die Verpflichtung, die E-Bilanz erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, zu übermitteln. Dieser erstmalige Anwendungszeitpunkt wird nunmehr um ein Jahr verschoben. Den betroffenen Unternehmen und der Finanzverwaltung wird damit die Möglichkeit gegeben, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Übermittlung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen zu optimieren. Eine Pilotphase soll die Praxistauglichkeit dieses Instruments sicherstellen. [i]RechtsverordnungDie zeitliche Verschiebung der Einführung der E-Bilanz soll noch in diesem Jahr im Rahmen einer Verordnung bekannt gegeben und auf der Internetseite des BMF zur Ansicht eingestellt werden. Den Entwurf der Verordnung finden Sie auf der NWB-Nachrichtenseite im Themenmonitor zur E-Bilanz.