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Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Mindestbesteuerung bei endgültigem Verfall eines bisher nicht ausgeglichenen Verlustvortrags aus rechtlichen Gründen
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die sog. Mindestbesteuerung gem. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 n. F. verfassungsrechtlichen Anforderungen auch dann standhält, wenn eine Verlustverrechnung in späteren Veranlagungszeiträumen aus rechtlichen Gründen (hier: nach § 8c KStG 2002 n. F.) endgültig ausgeschlossen ist (Bezug: § 8 Abs. 1, Abs. 4, § 8c KStG 2002 n. F.; § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 n. F.).
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom (BGBl I S. 2840) ließ der Gesetzgeber den innerperiodischen Verlustausgleich im Rahmen von § 2 Abs. 3 EStG a. F. wieder uneingeschränkt zu, während die Beschränkung des überperiodischen Verlustabzugs nach § 10d Abs. 2 EStG, der gem. § 8 KStG auch für Körperschaften Anwendung findet, beibehalten und verschärft wurde. Verluste, die wede...