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Internetadresse mit regionaler Angabe zulässig
Die Verwendung der Internet-Domain www.steuerberater-suedniedersachsen.de durch einen Steuerberater ist keine unerlaubte Werbung i. S. von § 57 Abs. 1, § 57a StBerG. Der Berufsträger darf seine Tätigkeit in einem regional abgegrenzten Raum betreiben und darauf sachlich hinweisen. Dazu darf die Internetadresse auch auf Briefbögen, Visitenkarten und dem Kanzleischild angegeben werden. Zwar diene die Einrichtung einer Internet-Domain i. d. R. auch dazu, Mandanten zu gewinnen, irreführend sei die regionale Angabe des Tätigkeitsgebiets allerdings nicht. Insbesondere berühme sich der Berater damit keiner Sonder- oder Alleinstellung. Schließlich werde auch ein etwaiger Irrtum, auf dieser Seite ein Verzeichnis aller im Süden Niedersachsens tätigen Steuerberater oder einen Berufsverba...