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Prüfungs- und Informationspflicht im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses
Die Buchung hoher Beträge auf einem Verrechnungskonto ist für den Steuerberater im Rahmen seines Auftrags zur Jahresabschlusserstellung auch ohne weiteren Prüfungsauftrag bereits Anlass, Nachforschungen anzustellen und den Geschäftsführer des mandatierenden Unternehmens zu informieren. Diese Pflicht ergibt sich aus der vertraglichen Treuepflicht. Das Gericht verurteilte den Berater zum hälftigen Schadenersatz, weil er die Buchung von Millionen auf dem Konto „durchlaufende Posten” nicht hinterfragt hatte. Es handelte sich um Beträge, die von der für die Buchführung abgestellten Mitarbeiterin des Mandanten veruntreut worden waren. Ihre vorsätzliche Straftat entlastete den Berater nicht in Gänze. Denn auch, wenn die Finanzbuchhaltung nicht zu prüfen war, hätte ein durchs...