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FG Hessen | Kapitalertragsteuer auf inländische Einnahmen beschränkt steuerpflichtiger Künstler
(1) Durch das Erstattungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG sind die Rechte der beschränkt steuerpflichtigen Vergütungsgläubiger hinreichend gewahrt. Es besteht keine Regelungslücke, die eine Berücksichtigung von Aufwendungen im Rahmen eines sog. „Analogverfahrens” zu § 50d, § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG beim FA erfordert. (2) Im Rahmen des Verfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern können Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Betriebseinnahmen stehen, berücksichtigt werden. (3) Bei Zwischenschaltung einer beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft, die gegenüber dem inländischen Vertragspartner künstlerische Darbietungen erbringt, ist der Kapitalertragsteuerabzug auf die inländischen Betriebseinnahmen auf zwei Ebenen vorzunehmen. Eine ebenenübergreifende Berücksichtigung...