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IWB Nr. 21 vom Seite 792

Geplante Neuregelung in § 2 Abs. 2 AO durch das JStG 2010

Innerstaatliche Bindungswirkung von Konsultationsvereinbarungen

Michael Bisle

[i] www.bundesfinanzministerium.de Der Entwurf der Bundesregierung für ein JStG 2010 (BT-Drucks. 17/2249) sieht erstmals auch eine Rechtsgrundlage für die Umsetzung von abkommensrechtlichen Konsultationsvereinbarungen vor. Die Neuregelung soll in § 2 Abs. 2 AO eingeführt werden und das Bundesministerium für Finanzen ermächtigen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die näheren Einzelheiten der Durchführung eines DBA einvernehmlich mit den zuständigen Behörden des jeweils anderen Vertragsstaates zu regeln. Zudem können ergänzende Bestimmungen zur DBA-Auslegung aufgrund einer Konsultationsvereinbarung nach Art. 25 Abs. 3 OECD-MA erlassen werden. § 2 Abs. 2 AO soll dabei bereits auf den Veranlagungszeitraum 2010 Anwendung finden.

I. Das Konsultationsverfahren nach Art. 25 Abs. 3 OECD-MA

[i]Art. 25 OECD-MA: Verständigungsverfahren im engeren und weiteren SinnArt. 25 OECD-MA enthält Regelungen für die Verständigungsverfahren sowohl im engeren als auch im weiteren Sinn. Gegenstand der Verständigungsverfahren im engeren Sinn nach Art. 25 Abs. 1 und 2 OECD-MA sind Einzelfälle, in denen ein ganz bestimmter Steuerpflichtiger der Ansicht ist, er werde von einem oder beiden Vertragsstaaten abkommenswidrig besteuert (vgl. auch Art. 25 Ziff. 7 OECD-MK).

[i]Konsultationsverfahren betrifft abstrakte FälleHiervon zu unterscheiden ist das Verständigungsverfahren im weiteren ...