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IWB Nr. 21 vom Seite 785

Grenzgängerbesteuerung in der Region SaarLorLux

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 801Die Großregion SaarLorLux zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität ihrer Einwohner im Hinblick auf abhängige Beschäftigungen im angrenzenden Ausland aus. Die Autoren beleuchten ausgewählte steuerrechtliche Probleme einer in der Großregion ausgeübten, grenzüberschreitenden abhängigen Beschäftigung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in IWB 21/2010 S. 801.

I. Einleitung

[i]Auswirkungen der Internationalisierung der WirtschaftMit insgesamt 196.175 Grenzgängern ist für den europäischen Kernraum SaarLorLux vom höchsten und dichtesten Grenzgängeraufkommen in der EU auszugehen. Da für den Bereich des Ertragsteuerrechts im Gegensatz zum Bereich der indirekten Steuern mit dem Schwerpunkt Umsatzsteuer kein originäres Europäisches Steuerrecht existiert, gilt in der grenzüberschreitenden Großregion SaarLorLux grundsätzlich das jeweilige nationale Steuerrecht der beteiligten Staaten Deutschland, Frankreich und Luxemburg. Als leges speciales kommen darüber hinaus bilaterale Abkommen zur Anwendung. Für Grenzgänger aus der Bundesrepublik Deutschland bedeutet dies, dass im Verhältnis zu Frankreich das DBA Frankreich mit der entsprechenden Grenzgängerregelung (Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich) gilt. Im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung in Luxemburg ist...