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Verzicht auf die Anwendung der Gleitzone
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-54624 Der Gesetzgeber fördert Niedriglohnbeschäftigungen auf verschiedene Weise. Insbesondere ist die Versicherungs- und damit auch die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zu nennen. Lediglich die Arbeitgeber zahlen bei geringfügig Beschäftigten Beiträge. Auch bei Beschäftigungen bis 800 € im Monat (sog. Gleitzonenfälle) zahlen die Arbeitnehmer nur einen geringen Beitrag. Nachteil ist in beiden Fällen die geringe Höhe der späteren Rente. Deshalb ist durch das Gesetz die Möglichkeit des Verzichts auf diese Sonderregelungen vorgesehen.
Eine ausführliche Fassung dieses Beitrags finden Sie unter NWB 45/2010 S. 3651
Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bei Mini-Job
[i]Schriftliche Erklärung führt zur VersicherungspflichtDie Versicherungsfreiheit sog. Mini-Jobs führt dazu, dass für die entsprechenden Zeiten nicht die üblichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Lediglich der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts (bzw. von 5 % für im Haushalt Beschäftigte).
[i]Geringe RentensteigerungDieser – im Vergleich zu versicherungspflichtigen Beschäftigungen – geringe Beitrag ist Anlass für Kritik an den versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen. Oft ist nicht bekannt, da...