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BVerwG 28.10.2010 2 C 10/09, NWB 45/2010 S. 3609

Öffentlicher Dienst | Anspruch eingetragener Lebenspartner auf Ehegattenzuschlag

Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben seit Juli 2009 Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 – den sog. Ehegattenzuschlag. Auch für andere Konstellationen hat das Gericht auf die weitgehende Gleichstellung von Beamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit verheirateten Beamten entschieden, insbesondere bei der beamtenrechtlichen Hinterbliebenenversorgung, hinsichtlich der Auslandszuschläge für Zeiten einer Auslandsverwendung sowie für Aufwandsentschädigungen. Die Frage, ob auch die Beihilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG v. zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fällt, hat das BVerwG dem EuGH vorg...