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Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter
BMF nimmt zu Zweifelsfragen Stellung
Das BMF hat kürzlich in Ergänzung zu R 6.13 EStR 2008 in einem neuen Schreiben zu Zweifelsfragen zur bilanzsteuerlichen Behandlung sog. geringwertiger Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und zum Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG Stellung genommen.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 6 Abs. 2 EStG können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren, beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die um einen enthaltenen Vorsteuerbetrag verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 410 € nicht übersteigen. Darüber hinaus bestimmt § 6 Abs. 2a EStG, dass für gleichartige Wirtschaftsgüter im Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr ein Sammelposten gebildet werden kann. Diese Regelungen gelten auch bei Einlagen und Betriebseröffnung (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 - 6 EStG).
Bilanzsteuerrechtliche Wahlrechte
Vor dem Hintergrund der genannten Regelungen differenziert das BMF zunächst nach dem Wert einzelner Wirtschaftsgüter:
Aufwendungen bis 150 € können im maßgebenden Wirtschaftsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben nach § 6 Abs. 2 EStG abgezogen werden, wobei das Wahlrecht für jedes Wirtschaftsgut individuell in Anspruch genommen werden k...