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FG Düsseldorf 30.06.2010 15 K 4281/08 E,G,Zerl, BBK 21/2010 S. 991

Bilanzsteuerrecht | Zeitpunkt der Aktivierung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen

Hat der Unternehmer gegen seinen Umsatzsteuerbescheid Einspruch eingelegt, kann die sich aufgrund des Einspruchs ergebende Umsatzsteuererstattung erst dann aktiviert werden, wenn das FA

  • dem Einspruch stattgegeben und einen Änderungsbescheid erlassen hat oder

  • bereits vor der Änderung dem Unternehmer auf andere Weise eindeutig zu erkennen gibt, dass es seinen bisherigen Standpunkt aufgibt und den Erstattungsanspruch im geltend gemachten Umfang akzeptieren wird.

Eine gewinnwirksame [i]Aktivierung erst nach StreitendeAktivierung des Umsatzsteuer-Erstattungsanspruchs scheidet hingegen aus, solange die bisherige (höhere) Umsatzsteuerfestsetzung noch wirksam und der Streit über die Höhe der Umsatzsteuer noch nicht beendet ist.

Streitfall: Im Streitfall hatte der Kläger seine Umsätze aus dem Betrieb ...