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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 1

Fall Stefan und Edith Dax/Großmann GmbH

Erbauseinandersetzung über Betriebs- und Privatvermögen, Einkünfte aus Kapitalvermögen (Darstellung der verschiedenen Besteuerungsalternativen), Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Leibrente, körperschaftsteuerliche Organschaft

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer, Bamberg

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Allgemeines

Die Klausur besteht aus zwei Teilbereichen (Einkommen- und Körperschaftsteuer), die beide unabhängig voneinander lösbar sind. Es ist davon auszugehen, dass die Sachverhalte vollständig und zutreffend sind.

  • Alle erforderlichen Anträge gelten als gestellt; alle Nachweise als erbracht und alle notwendigen Bescheinigungen als vorgelegt, soweit sich aus dem Sachverhalt nichts anderes ergibt.

  • Gehen Sie bei der Lösung davon aus, dass sich die im Text genannten Personen der geltenden Verwaltungsauffassung anschließen. Soweit gesetzliche Bestimmungen verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken begegnen sollten, ist dennoch nach geltender Rechtslage zu entscheiden.

  • Begründen Sie Ihre Entscheidungen kurz, aber erschöpfend unter Angabe der einschlägigen Bestimmungen.

  • Eventuelle Centbeträge sind zugunsten der Steuerpflichtigen (Stpfl). auf Eurobeträge auf- bzw. abzurunden.

  • Auf die Gewerbe-, Erbschaft- und Schenkungsteuer ist weder beim Teilbereich Einkommensteuer noch beim Teilbereich Körperschaftsteuer einzugehen. Eine eventuell anfallende Kirchensteuer ist nicht zu berücksichtigen.

  • Die zu beu...