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Körperschaftsteuer | Vereinbarung der Verlustübernahme bei körperschaftsteuerlicher Organschaft
Nach dem sind die Grundsätze des NWB MAAAD-49282, geändert durch den NWB BAAAD-52763 über den entschiedenen Einzelfall hinaus in diesen oder ähnlichen Fällen nicht nur in AdV-Verfahren, sondern auch im Rahmen der Steuerfestsetzung in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Für die Anwendung des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG gilt daher Folgendes: Eine Bezugnahme auf die Vorschrift des § 302 AktG in ihrer Gesamtheit liegt vor, wenn die Vertragsklausel zunächst insgesamt auf die „Vorschriften des § 302 AktG” verweist. Im Anschluss an einen solchen Verweis erfolgende weitere Ausführungen, z. B. durch Wiedergabe des Wortlauts des § 302 Abs. 1 AktG, stehen einer wirksamen Bezugnahme auf § 302 AktG in seiner Gesamtheit nur dann entgegen, wenn sie erkennbar darauf gerichtet sind, die umfas...