Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 4642/09 AO EFG 2011 S. 324 Nr. 4

Gesetze: AO § 163 Abs. 1 Satz 1EStG i.d.F des StEntlG 1999/2000/2002 § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b Satz 1 EStG i.d.F des StEntlG 1999/2000/2002 § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b Satz 2 1. Alt.

Abweichende Festsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen – Veräußerungsverlust i. S. d. § 17 EStG

Leitsatz

  1. Die Ablehnung der Berücksichtigung eines im Jahr 2001 erzielten Veräußerungsverlustes i. S. d. § 17 EStG im Wege der abweichenden Festsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen ist auch bei einer bei gründungsgeborenen wesentlichen Beteiligung, die aufgrund der Unterschreitung der Wesentlichkeitsgrenze (10 %) im Fünfjahreszeitraum vor Veräußerung der Verlustabzugsbeschränkung des § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG i.d.F des StEntlG 1999/2000/2002 unterfällt, ermessenfehlerfrei.

  2. Der mit der Neufassung dieser Verlustabzugsbeschränkung verbundenen nachteiligen Wirkung auf solche gründungsgeborene Anteile, die mehr als fünf Jahre vor der Veräußerung erworben wurden, lag eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers zugrunde, so dass ein Gesetzesüberhang ausscheidet.

  3. Auch der Umstand, dass beim Erwerb einer originär wesentlichen Beteiligung ein Gestaltungsmissbrauch ausgeschlossen ist bzw. keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch bzw. eine Missbrauchsabsicht vorliegen, rechtfertigt keine Billigkeitsmaßnahme.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 324 Nr. 4
EStB 2011 S. 194 Nr. 5
PAAAD-54202

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen