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Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung
Am hat das BMF die „Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen” zunächst auf seiner Homepage veröffentlicht.
[i]Lange erwartetes BMF-Schreiben umfasst 81 Seiten!Das lange erwartete Schreiben umfasst insgesamt 81 Seiten. Es regelt die Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung von im Inland Steuerpflichtigen in den Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen i. S. des § 1 Abs. 3 Satz 9 und 10 AStG und für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes in diesen Fällen.
Der Fremdvergleichsgrundsatz ist der international anerkannte Standard für die Bestimmung von Verrechnungspreisen für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen (nahestehende Personen i. S. des § 1 Abs. 2 AStG). Die Bestimmung von Verrechnungspreisen ist keine „exakte Wissenschaft”, sondern erfordert eine angemessene Beurteilung im einzelnen Fall (Tz. 1.13 OECD-Leitlinien).
Als weiteres Regelungsziel wird in dem Schreiben vorangestellt, dass die Grundsätze dieses BMF-Schreibens unter Respektierung der unternehmerischen Dispositionsfreiheit (Rn. 145 f.) vor allem auch dazu beitragen sollen, Doppelbesteuerung in Übe...