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IWB 20/2010 S. 748

Liechtenstein | Steuerreformen 2011 verabschiedet

[i]Neuer Einkommensteuertarif mit sieben StufenAm hat der Liechtensteinische Landtag die Steuerreformen für 2011 mit zahlreichen Änderungen verabschiedet. U. a. gilt ab dem für alle Körperschaften ein Pauschalsteuersatz von 12,5 %. Zudem wird die Mindestertragsteuer für Körperschaften und Stiftungen von 1.000 CHF auf 1.200 CHF angehoben. Die Couponsteuer sowie die Kapitalsteuer werden abgeschafft. Regelungen über den Abzug von Eigenkapitalzinsen und eine Gruppenbesteuerung werden neu eingeführt. Bei der Einkommensteuer gilt künftig ein neuer Einkommensteuertarif mit sieben Stufen. Für natürliche Personen wird die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft.