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FG Köln | Bagatellgrenze des Art. 17 DBA USA; Auslegung von Verträgen nach ausländischem Recht
(1) Zu den Einnahmen, die zwecks Ermittlung des Überschreitens der Bagatellgrenze des Art. 17 DBA USA zu berücksichtigen sind, gehören neben der Gage eines Künstlers auch die Reisekosten und Tagegelder. Die hierauf jeweils entfallende USt gehört zu den Einnahmen, sofern eine Nettovergütung vereinbart wurde. (2) Zur Auslegung von Verträgen nach ausländischem (hier: kalifornischem) Recht. (3) Im Rahmen des gegen das BZSt geführten Verfahrens wegen Erlasses eines Freistellungsbescheids nebst Erstattung aus § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG sind keine BA des Vergütungsgläubigers zu berücksichtigen. Hierfür ist das nach allgemeinen Regeln zuständige FA zuständig. Die Splittung des Abzugsteuer-Erstattungsanspruchs auf zwei Verfahren verstößt nicht gegen den Grundsatz des Effet utile bzw. das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (EFG 2010 S. 1297).
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