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BFH  - I R 30/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 50d Abs 1, EStG § 43b, EG Art 43, EG Art 48, KStG § 8b

Rechtsfrage

1. Ist bei einer eventuell gemeinschaftswidrig erhobenen Kapitalertragsteuer das Bundeszentralamt für Steuern für die Erstattung der strittigen Kapitalertragsteuer zuständig?

2. Ist die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie aufgrund der primärrechtlichen Grundfreiheiten so auszulegen, dass auch einer französischen Muttergesellschaft in der Rechtsform der S.A.S., die nicht in der Anlage 2 zum EStG 1997 i.d.F. des Streitjahres 2001 aufgeführt ist, deutsche abgeführte Kapitalertragsteuer (resultierend aus der Ausschüttung einer deutschen Tochtergesellschaft) zu erstatten ist?

Dividende; Kapitalertragsteuer; Muttergesellschaft; Tochtergesellschaft; Zuständigkeit

Fundstelle(n):
AAAAD-54113

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