BFH - I R 30/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 50d Abs 1,
EStG § 43b,
EG Art
43,
EG Art
48,
KStG §
8b
Rechtsfrage
1. Ist bei einer eventuell gemeinschaftswidrig erhobenen Kapitalertragsteuer das Bundeszentralamt für Steuern für die Erstattung der strittigen Kapitalertragsteuer zuständig?
2. Ist die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie aufgrund der primärrechtlichen Grundfreiheiten so auszulegen, dass auch einer französischen Muttergesellschaft in der Rechtsform der S.A.S., die nicht in der Anlage 2 zum EStG 1997 i.d.F. des Streitjahres 2001 aufgeführt ist, deutsche abgeführte Kapitalertragsteuer (resultierend aus der Ausschüttung einer deutschen Tochtergesellschaft) zu erstatten ist?
Dividende; Kapitalertragsteuer; Muttergesellschaft; Tochtergesellschaft; Zuständigkeit
Fundstelle(n):
AAAAD-54113