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NWB BB 11/2010 S. 332

Fahrtenbuch: Terminkalender als Nachweis für Fahrtenbuch

Stellt das FA bei einer Prüfung Mängel am Fahrtenbuch fest, dürfen Mandanten zur Klärung eine Excel-Datei vorlegen, die sie anhand ihres Terminkalenders erstellt haben. Das geht aus einem hervor. Der Fall geht nun zur abschließenden Klärung zum BFH.

Betroffene Mandanten sollten ggf. Einspruch einlegen, auf das Urteil sowie den jetzt folgenden Musterprozess verweisen und einen Antrag auf Ruhen des Einspruchverfahrens stellen.

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