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Mietrecht | Angebot des Vermieters hinsichtlich vergleichbarer Wohnung nach Eigenbedarfskündigung
Der Vermieter muss einem Mieter, dessen Mietverhältnis er berechtigt wegen Eigenbedarfs kündigen durfte, eine während der Kündigungsfrist freiwerdende vergleichbare Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage anbieten. Anderenfalls wird die Kündigung wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam. Im Rahmen der Anbietpflicht muss der Vermieter den Mieter über die wesentlichen Bedingungen, insbesondere Größe und Ausstattung der weiteren Wohnung sowie die Mietkonditionen, informieren.