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BFH 08.07.2010 VI R 15/09, NWB 43/2010 S. 3436

Lohnsteuer | Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wurde eine doppelte Haushaltsführung beendet, kann sie am früheren Beschäftigungsort auch in der dazu schon früher genutzten Wohnung erneut begründet werden. (2) Eine doppelte Haushaltsführung ist regelmäßig dann beendet, wenn der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort nicht mehr geführt wird.

Anmerkung:

Die Grundsätze dieser für den Arbeitnehmer sehr vorteilhaften Entscheidung finden sicherlich ihre Grenze im Gestaltungsmissbrauch. Wer an zwei Orten auswärtig beschäftigt ist, wird mit steuerlicher Wirkung nicht ein ums andere Mal (im Halbjahresturnus etwa) eine [i]Knüppel, NWB 35/2010 S. 2760der Haushaltsführungen beenden können, um dann die andere neu zu begründen und umgekehrt.