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Einkommensteuer | Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr
Nach dem ist bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr der Gewinn in dem Kalenderjahr des Ausscheidens bezogen; § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG ist auf den ausscheidenden Mitunternehmer nicht anwendbar.
Wie umstritten die Frage der Zurechnung des Gewinns eines Mitunternehmers gewesen ist, der vor dem Bilanzstichtag im ersten Jahr des vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres aus der Gesellschaft ausscheidet, wird bereits durch die konträren Auffassungen in ein und demselben Kommentar, dem Schmidt nämlich, belegt. Das Urteil des BFH bringt nun Klarheit, vermeidet den Stundungseffekt der abgelehnten Auffassung und ermöglicht die verlässliche Gestaltung, durch die Wahl des Austrittszeitpunkts die Zurechnu...