Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 43 vom Seite 1119

Verlängerung von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld

Professor Dr. Andreas Marschner

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAD-53868 Mit dem Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt – Beschäftigungschancengesetz werden verschiedene arbeitsmarktpolitische Instrumente (die nach bisheriger Rechtslage zum Stichtag ausgelaufen wären) bis zum verlängert. Hierbei geht es insbesondere um Vergünstigungen, die mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld verbunden sind.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Schwerpunkt: Entlastung der Arbeitgeber von Sozialversicherungsbeiträgen

[i]Verlängerung insbesondere beim KurzarbeitergeldIn den Vorschriften zum Kurzarbeitergeld sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für den (betriebsangehörigen und kurzarbeitenden) Arbeitnehmer bestimmte Vergünstigungen vorgesehen, deren Geltungsdauer aber bis zum befristet war. Dies gilt insbesondere im Arbeitsförderungsrecht (§ 421t SGB III). Mittels des Beschäftigungschancengesetzes wurden nun diese Regelungen in nahezu jeder Hinsicht verlängert, und zwar bis zum . Für den Arbeitgeber ging bzw. geht es hierbei vor allem um die Entlastung von den Sozialversicherungsbeiträgen aus Anlass von Kurzarbeit.

Außerdem hat dieses Gesetz einige weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente verlängert, z. B. den sog. Kombilohn für ältere Arbeitnehmer (), aber auch weitere Elemente der Absicherung älterer Arbeitnehmer, umgekehrt aber auch den Ausbildungsbonus bei Insolvenz des Ausbildungsunternehmens.