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Buchführungsbefreiungen von Einzelunternehmern nach Handels- und Steuerrecht
Vergleichende Analyse von § 241a HGB und § 141 AO
Für im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer ist durch das BilMoG eine größenabhängige Befreiungsmöglichkeit von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht eingeführt worden. Hiervon unberührt bleibt die entsprechende einschlägige steuerliche Regelung. Nur bei identischer Klassifikation nach beiden eigenständigen Vorschriften kommt es zu den vom Gesetzgeber angestrebten Erleichterungen bei der Rechnungslegung. Vor diesem Hintergrund werden die jeweiligen gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen auf Übereinstimmungen bzw. Abweichungen untersucht.
I. Einleitung
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom ist die handelsrechtliche Rechnungslegung umfassend neu gestaltet worden. Die Rechtsänderungen zielten hauptsächlich darauf, „das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiterzuentwickeln”.
Darüber hinaus wurde auch eine Entlastung der Unternehmen von unnötigen Kosten angestrebt. Neben Erleichterungen und Befreiungen aufgrund der Erhöhung der Schwellenwerte des § 267 HGB für haftung...