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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 561

Das objektive Nettoprinzip und die Beschränkung des Zinsabzugs

Zinsschranke

Christian Süß und Ulrich Wilke

Die bereits durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in Deutschland eingeführte Zinsschranke ist besonders in Krisenzeiten unverändert Stein des Anstoßes geblieben. Auch die zahlreichen Nachbesserungs-versuche können nicht darüber hinweg täuschen, dass diese Regelung zu fundamentalen Verstößen gegen das dem deutschen Steuersystem zugrunde liegende objektive Nettoprinzip führt und daher dringend neu zu gestalten ist.

I. Einleitung

In Zeiten klammer Kassen erfreuen sich Abzugsbeschränkungen beim Gesetzgeber großer Beliebtheit. So wurde die Einführung der Zinsschrankenregelung des § 4h EStG nicht nur mit der Gewinnverlagerung vieler Unternehmen ins Ausland, sondern eben auch mit gestiegenem Finanzbedarf begründet. Zwar wurde die Regelung bereits durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Sie ist jedoch unverändert Streitpunkt zwischen Praxis und Verwaltung geblieben. Gerade in Zeiten wie der aktuellen Krise macht diese Betriebsausgabenabzugsbeschränkung den Unternehmen besonders hart zu schaffen. Aus diesem Grunde wurde die Regelung mehrfach versucht nachzubessern. So wurde (zunächst begrenzt auf die Jahre 2008 und ...