Suchen
,

NWB Kommentar Bilanzierung

Handels- und Steuerrecht

2. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61212-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59372-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Dr. Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 268 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz; Bilanzvermerke

Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Dr. Norbert Lüdenbach (Oktober 2010)

Ausgewählte Literatur

Fünnemann/Kerssenbrock, Ausschüttungssperren im BilMoG-RegE, BB 2008 S. 2674

Gelhausen/Althoff, Die Bilanzierung ausschüttungs- und abführungsgesperrter Beträge im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach dem BilMoG, WPg 2009 S. 584 und 629

Hoffmann, Praxisorientierte Einführung in die Rechnungslegungsvorschriften des Regierungsentwurfs zum Bilanzrichtlinien-Gesetz, BB 1983, Beilage 1

Knop, Die Bilanzaufstellung nach teilweiser oder vollständiger Ergebnisverwendung, DB 1986 S. 549

Küting/Haeger/Zündorf, Die Erstellung des Anlagegitters nach künftigem Bilanzrecht, BB 1985 S. 1948

Küting/Weber, Die Darstellung des Eigenkapitals bei der GmbH nach dem BiRiLiG, GmbHR 1984 S. 165

Lanfermann/Röhricht, § 268 Abs. 8 HGB als neue Generalnorm für außerbilanzielle Ausschüttungssperren, DStR 2009 S. 1216

I. Überblick

1 § 268 HGB ergänzt die Gliederungsvorschriften für die Bilanz nach § 266 HGB um

  • eine konzeptionelle Erstellungsvariante (Abs. 1),

  • eine Erweiterung der Darstellung des Anlagevermögens (Abs. 2),

  • eine Einfügung eines weiteren Gliederungspostens (Abs. 3),

  • eine Darstellungsvariante für „erhaltene Anzahlungen„ (Abs. 5 Satz 2),

  • Zusatzangaben, die Anhangerläuteru...

NWB Kommentar Bilanzierung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden