NWB Kommentar Bilanzierung
2. Aufl. 2011
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§ 264b Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
Ausgewählte Literatur
Bundessteuerberaterkammer, Hinweise zum Ausweis des Eigenkapitals bei Personenhandelsgesellschaften im Handelsrecht, DStR 2006 S. 668
Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetzes, DB 2000 S. 833
Hermann, Zur Rechnungslegung der GmbH & Co. KG im Rahmen des KapCoRiLiG, WPg 2001 S. 271
Hoffmann, Eigenkapitalausweis und Ergebnisverteilung bei Personenhandelsgesellschaften nach Maßgabe des KapCoRiLiG, DStR 2000 S. 837
von Kanitz, Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften, WPg 2003 S. 324
I. Regelungsgehalt
1§ 264b HGB stellt die Parallelvorschrift zu § 264 Abs. 3 HGB dar. Kap. & Co.-Gesellschaften, die in den Konzernabschluss eines persönlich haftenden Gesellschafters einbezogen werden, sollen im gleichen Umfang (vgl. → Rz. 14) und unter ähnlichen Tatbestandsvoraussetzungen (→ Rz. 22) von den spezifischen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB befreit werden wie Kapitalgesellschaften, die in den Konzernabschluss eines zur Verlustübernahme verpflichteten Mutterunternehmens einbezogen sind. Beide müssen dann nur die §§ 238 bis 263 HGB befolgen und erstellen ihren Jahresabschluss auf der Grundlage von §§ 242 bis 256 HGB.
2Dabei kann die Befreiung auch für Teilbereiche in An...