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NWB Nr. 43 vom Seite 3443

Erstattungszinsen nun doch wieder steuerpflichtig? – Entwurf des JStG 2010 soll ergänzt werden

Alexander Krüger und Michael Heckel

[i]BFH, Urteil v. 15. 6. 2010 - VIII R 33/07 NWB TAAAD-51331 Mit Urteil v. - VIII R 33/07 NWB TAAAD-51331 hatte der BFH entschieden, dass gesetzliche Zinsen i. S. von § 233a AO, die das Finanzamt an den Einkommensteuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind (vgl. Löbe, NWB 41/2010 S. 3262; Geserich, NWB 38/2010 S. 3008). [i]Löbe, NWB 41/2010 S. 3262; Geserich, NWB 38/2010 S. 3008Nach Auffassung des entscheidenden Senats normiert § 12 Nr. 3 EStG für bestimmte Steuern nicht lediglich ein gesetzliches Abzugsverbot, sondern weist diese Steuern in Gänze dem nichtsteuerbaren Bereich zu. Diese gesetzgeberische Grundentscheidung strahle auf den umgekehrten Vorgang der Erstattung solcher Steuern in der Weise aus, dass sie dem Steuerpflichtigen nicht im Rahmen einer der Einkunftsarten des [i]BFH: Erstattungszinsen werden von § 12 Nr. 3 EStG dem nichtsteuerbaren Bereich zugewiesen§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 4–7 EStG zuflössen. Gleiches gelte auch für die Erstattungszinsen gem. § 233a AO, weil sie als steuerliche Nebenleistungen i. S. von § 3 Abs. 4 AO das Schicksal der Hauptforderung teilen. Deshalb werden auch die erhaltenen Erstattungszinsen von § 12 Nr. 3 EStG dem nichtsteuerbaren Bereich zugewiesen. Mit dieser Entscheidung des BFH wurde eine ...