Außensteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2010
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§ 20 Bestimmungen über die Anwendung zur Vermeidung von DBA
Erläuterungen zum Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen ( Außensteuergesetz)
(Schütz)
Abs. 1 Vorrang der Hinzurechnungsbesteuerung
1. Intention des Gesetzgebers
1§ 20 Abs. 1 begründet einen unbedingten Vorrang der Vorschriften der §§ 7-18 und der § 20 Abs. 2 und 3 gegenüber den Bestimmungen von zwischen Deutschland und Drittstaaten bilateral geschlossenen DBA. Dem Wortlaut nach werden die genannten Vorschriften durch die Bestimmungen der DBA „nicht berührt„.
2. Entstehung
2Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 wurde durch das StÄndG 1992 in das AStG eingeführt. Anlass und Hintergrund war es, dass seinerzeit Steuerpflichtige vielfach vermögensverwaltende Funktionen vom Inland auf Gesellschaften und Betriebsstätten in steuerbegünstigten Ländern – insb. Irland (Internat. Financial Service Centre (IFSC) im Dubliner Hafengebiet „Custom House Docks Area„) – auslagerten, mit denen Deutschland ein DBA ohne Aktivitätsvorbehalt geschlossen hatte. Aufgrund dem DBA immanenten Besteuerungsverzichts waren die den im Ausland belegenden Gesellschaften und Betriebsstätten zuzuordnenden Einkünfte im Inland von der Besteuerung ausgenommen. B...