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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 25 | Umsatzsteuer: Begriff der Ansässigkeit eines Steuerpflichtigen

Der BFH hat den EuGH zur Klärung der Frage angerufen, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmer im Ausland ansässig ist. Dies ist wichtig im Hinblick auf eine mögliche Verlagerung der Steuerschuld gem. § 13 b UStG auf den Leistungsempfänger.

Der Bundesfinanzhof hat dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein Unternehmer bereits dann ein im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger im Sinne der einschlägigen EU-Richtlinie, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat? Oder muss als weitere Voraussetzung hinzukommen, dass er seinen privaten Wohnsitz nicht im Inland hat?

Nun, Hintergrund der Frage ist: Die Steuerschuld wird nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger verlagert, wenn ein im Ausland ansässiger Unternehmer Werklieferungen oder sonstige Leistungen für einen Unternehmer im Inland erbringt. Im Streitfall hatte ein Dienstleister seinen Unternehmenssitz in Österreich, er wohnte aber privat in Deutschland. Das Finanzamt war der Ansicht: Die Voraussetzungen für eine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger liegen nicht vor. Der Dienstleister sei kein im Ausland ansässiger Unternehmer, da er seinen pri...