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Track 06 | Fotovoltaik: Günstigere Steuerregeln für dachintegrierte Solaranlagen
Die Finanzverwaltung hat sich auf eine neue steuerliche Behandlung von dachintegrierten Fotovoltaikanlagen verständig. Diese sind nunmehr – ebenso wie Aufdachanlagen – als selbstständige, vom Gebäude losgelöste bewegliche Wirtschaftsgüter anzusehen. Das Bayerische Landesamt für Steuern zeigt in einer Verfügung die (positiven) Konsequenzen aus ertragsteuerlicher Sicht auf.
Die Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben ihre Auffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für dachintegrierte Fotovoltaikanlagen geändert. Das berichtet das Bayerische Landesamt für Steuern in einer Verfügung.
In letzter Zeit werden vermehrt Fotovoltaikanlagen errichtet, in denen die Solarmodule nicht auf die vorhandene Dacheindeckung aufgesetzt werden. Anstelle dieser Aufdachanlagen werden Solarmodule immer häufiger direkt in die Dachhaut eingesetzt. Zum Beispiel in Form von Dachziegeln mit eingebautem Fotovoltaikmodul oder Solardachsteinen. Diese dachintegrierten Fotovoltaikanlagen erfüllen gleichzeitig zwei Funktionen: Sie schützen einerseits das Gebäude vor Witterungseinflüssen. Andererseits dienen sie unmittelbar der ...