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Track 02-03 | Ausbildung: BMF reagiert auf BFH-Rechtsprechung zum Erststudium
Die steuerliche Behandlung von Berufsausbildungskosten war im Jahr 2004 gesetzlich neu geregelt worden. Das BMF hat jetzt das BFH-Urteil zum Erststudium nach vorangegangener Berufsausbildung aus dem Jahr 2009 zum Anlass genommen, die bisherigen Verwaltungsanweisungen zusammenzufassen und zu aktualisieren. Noch nicht geklärt hat der BFH die Frage, ob es sich bei den Aufwendungen für ein Erststudium direkt im Anschluss an das Abitur um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt.
Track 02 | BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten
Bereits im Sommer 2009 hatte der Bundesfinanzhof ein wichtiges Urteil für Studenten gefällt. Danach sind die Kosten eines Erststudiums als Werbungskosten anzusehen, wenn dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium endlich auf die positive Entscheidung reagiert und die bisherigen Verwaltungsanweisungen zur steuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten aktualisiert.
In § 12 EStG ist in Nummer 5 geregelt: Die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sind nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ...