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Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach BilMoG
Zum IDW ERS HFA 38
Die Thematik der Stetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss wird durch die mit dem BilMoG neu eingeführte Ansatzstetigkeit an Bedeutung gewinnen.
Unterlag die Ausübung von Ansatzwahlrechten nach altem Recht nicht dem Stetigkeitsgebot, erfordern nunmehr auch Änderungen in der Ansatzmethode entsprechende Anhangangaben, was die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen erhöht.
Vor diesem Hintergrund ist die Neufassung von IDW ERS HFA 38 zu begrüßen.
Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Regelungen der IDW ERS HFA 38 dar, wobei ergänzend auch auf die Besonderheiten des Stetigkeitsgrundsatzes bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach BilMoG eingegangen wird .
Küting/Tesche/Tesche, Der Stetigkeitsgrundsatz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Einzel- und Konzernabschluss, StuB 2008 S. 655 NWB UAAAC-89688
I. Einführung
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (nachfolgend kurz: BilMoG) wurden die Ansatzvorschriften des HGB bekanntlich grundlegend geändert. Neben der insbesondere im Fokus stehenden Einführung eines Aktivierungswahlrechts für bestimmte selbst geschaffene immaterielle Ver...