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StuB Nr. 17 vom Seite 655

Der Stetigkeitsgrundsatz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Einzel- und Konzernabschluss

von Prof. Dr. Karlheinz Küting, Saarbrücken , Dipl.-Kfm. Thomas Tesche, Saarbrücken und Dipl.-Kfm. Joachim Tesche, Saarbrücken

Am hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf (RegE) für ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) veröffentlicht. Ziel des BilMoG ist die Schaffung eines „modernen” HGB-Bilanzrechts, das den Unternehmen eine „gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative” zu den IFRS bieten soll. Der Informationsgehalt sowie die Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse sollen durch das BilMoG erhöht werden . Der Stetigkeitsgrundsatz diente bereits vor dem BilMoG der besseren Vergleichbarkeit der Abschlüsse und beschränkte in seinen Wirkungen die bilanzpolitischen Möglichkeiten. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen im HGB wird der Stetigkeitsgrundsatz durch den BilMoG-RegE u. a. durch die Ergänzung um das Gebot der Ansatzstetigkeit – ganz im Sinne des mit dem RegE verfolgten Ziels – erheblich erweitert . Der Beitrag erläutert die Änderungen des Stetigkeitsgrundsatzes auf Basis des BilMoG-RegE. Hierzu werden der Stetigkeitsgrundsatz und seine Neuerungen zunächst in Hinblick auf den Einzelabschluss dargestellt und gewürdigt. Anschließend erfolgt eine Analyse des Stetigkeitsgrundsatzes mit Blick auf den Konzern...