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BFH 17.05.2010 I R 57/09, StuB 20/2010 S. 795

Körperschaftsteuer | Für den Verlustabzug einer Kapitalgesellschaft schädliche Anteilsübertragung auch bei Anteilsverkauf zwischen den bisherigen Gesellschaftern möglich

Eine für den Verlustabzug der Kapitalgesellschaft schädliche Übertragung von mehr als der Hälfte der Anteile i. S. von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 2002 kann auch dann vorliegen, wenn die Anteilsübertragung ausschließlich innerhalb des bisherigen Gesellschafterkreises vorgenommen wird und der nunmehr übertragende Gesellschafter die Anteile in der Vergangenheit von dem nunmehr rückerwerbenden Gesellschafter erworben hat (Bezug: § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 2002).

Praxishinweise

Eine schädliche Anteilsübertragung kann also nicht nur bei einer Übertragung auf dritte, bisher nicht an der Kapitalgesellschaft beteiligte Personen vorliegen. Der BFH schloss sich damit der Auffassung der Finanzverwaltung im IV C 6 – S 2745 – 12/99 (BStBl I S. 455, Tz. 05) sowie der herrschenden Auffassung im Schrifttum a...