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Gewerberecht | Schwarzarbeitskontrolle keine Außenprüfung
Das Hauptzollamt unterliegt mangels entsprechender Geltung bzw. Übertragbarkeit der steuerlichen Vorschriften zur Außenprüfung bei der Überprüfung von Beschäftigungsverhältnissen nach dem SchwarzArbG weder einem Schriftlichkeits- noch einem Vorankündigungsgebot.
Der BFH hat diese Frage bislang offengelassen (vgl. , NWB ZAAAC-78844); unbeanstandet bzw. unerörtert ließ er zudem die [i]Zur Schwarzarbeitsbekämpfung s. Eilts, NWB 13/2009 S. 943 Feststellung des derzufolge für das Betreten und Kontrollieren einer Wohnung eine mündliche Prüfungsanordnung ausreicht (vgl. NWB PAAAD-26980).